Das regionale Regulierungsdekret Nr. 13/2026/M legt den neuen Rechtsrahmen für die systematische Überprüfung der öffentlichen Ausgaben in der Regionalverwaltung fest.
Mit dem Ziel, die Ressourcenallokation zu optimieren und die Qualität der Ausgaben zu verbessern, hat die Regionalregierung das regionale Regulierungsdekret Nr. 13/2026/M verabschiedet. Das Dekret führt einen kontinuierlichen Prozess zur Ausgabenüberprüfung ein, der für alle Dienste und Einrichtungen der regionalen öffentlichen Verwaltung gilt.
Die zu diesem Zweck geschaffene funktionale Struktur umfasst:
Der Prozess sieht die jährliche Erstellung von Aktionsplänen mit Diagnosen, Effizienzmaßnahmen und Einsparungsschätzungen vor. Die erzielten Einsparungen können zu 50 % an die verantwortliche Stelle oder das regionale Sekretariat zurückfließen, um eine effiziente Verwaltung zu fördern.
Ein außergewöhnliches Regime wurde veröffentlicht, um sozialen Solidaritätseinrichtungen und gleichgestellten Einrichtungen zu helfen, die Kosten der nicht erstattungsfähigen Mehrwertsteuer für durch den Aufbau- und Resilienzplan finanzierte Projekte zu tragen.
Die finanzielle Unterstützung, die die Mehrwertsteuer für Projekte des Aufbau- und Resilienzplans subventioniert, umfasst nun auch Investitionen in den regionalen Gesundheitsdienst, wobei der Gesamtbetrag auf über 5,3 Millionen Euro erhöht wurde.
Verordnung Nr. 518/2026 erhöht die finanzielle Unterstützung zur Kompensation der nicht erstattungsfähigen Mehrwertsteuer für soziale Einrichtungen und erweitert den Anwendungsbereich auf Projekte des Regionalen Gesundheitsdienstes, die durch den Aufbau- und Resilienzplan (PRR) finanziert werden.