Regionalregierung schafft Regeln für die Überprüfung öffentlicher Ausgaben
Das regionale Regulierungsdekret Nr. 13/2026/M legt den neuen Rechtsrahmen für die systematische Überprüfung der öffentlichen Ausgaben in der Regionalverwaltung fest.
Mit dem Ziel, die Ressourcenallokation zu optimieren und die Qualität der Ausgaben zu verbessern, hat die Regionalregierung das regionale Regulierungsdekret Nr. 13/2026/M verabschiedet. Das Dekret führt einen kontinuierlichen Prozess zur Ausgabenüberprüfung ein, der für alle Dienste und Einrichtungen der regionalen öffentlichen Verwaltung gilt.
Die zu diesem Zweck geschaffene funktionale Struktur umfasst:
- Koordinierungskommission;
- Ständiger technischer Ausschuss;
- Thematische Arbeitsgruppen.
Der Prozess sieht die jährliche Erstellung von Aktionsplänen mit Diagnosen, Effizienzmaßnahmen und Einsparungsschätzungen vor. Die erzielten Einsparungen können zu 50 % an die verantwortliche Stelle oder das regionale Sekretariat zurückfließen, um eine effiziente Verwaltung zu fördern.
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