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Bildung1 Min. Lesezeit

Madeira genehmigt Mittel für Kooperationsvereinbarungen mit vier Bildungseinrichtungen

Es wurden Verordnungen veröffentlicht, die die Verteilung von Haushaltslasten für Erst-Kooperationsvereinbarungen mit vier Bildungseinrichtungen, darunter Kindergärten und eine Schule, genehmigen.

Das Regionalsekretariat für Bildung, Wissenschaft und Technologie und das Regionalsekretariat für Finanzen von Madeira haben vier Verordnungen veröffentlicht, die die Verteilung der gesamten Haushaltslasten im Zusammenhang mit Erst-Kooperationsvereinbarungen und deren jeweiligen Änderungen genehmigen. Diese Vereinbarungen betreffen vier Bildungseinrichtungen, darunter Kindergärten und eine Schule, und decken die Wirtschaftsjahre 2025 und 2026 ab.

Wie bei Assoziationsverträgen werden die Mittel aus dem Haushalt des Büros der Management- und Planungseinheit des Regionalsekretariats für Bildung, Wissenschaft und Technologie getragen und sind für Betriebskosten und in einigen Fällen für soziale Unterstützung bestimmt. Die Verordnungen, die die Kostenverteilungsverordnungen vom September 2025 ändern, treten sofort in Kraft. Die betroffenen Einrichtungen sind:

  • Escola Dona Maria Eugénia de Canavial (Inhaber: Escola Dª Maria Eugénia de Canavial - Associação) über Verordnung Nr. 329/2026 (Änderung der Kostenverteilungsverordnung Nr. 488/2025). Gesamtlasten: 653.125,82 € (Betrieb: 628.978,72 €; Schulsozialarbeit: 24.147,10 €).
  • Auxílio Maternal (Inhaber: Associação “Auxílio Maternal do Funchal”) über Verordnung Nr. 330/2026 (Änderung der Kostenverteilungsverordnung Nr. 443/2025). Gesamtlasten: 1.248.107,02 € (Betrieb: 998.099,02 €; Soziale Unterstützung: 250.008,00 €).
  • Infantário Rainha Sílvia (Inhaber: Fundação Princesa Dona Maria Amélia) über Verordnung Nr. 331/2026 (Änderung der Kostenverteilungsverordnung Nr. 445/2025). Gesamtlasten: 761.328,41 € (Betrieb: 602.138,41 €; Soziale Unterstützung: 159.190,00 €).
  • Fundação Dona Jacinta de Ornelas Pereira (Bildungseinrichtung mit gleichem Namen) über Verordnung Nr. 332/2026 (Änderung der Kostenverteilungsverordnung Nr. 490/2025). Gesamtlasten: 863.247,31 € (nur für Betrieb).

Diese Kooperationsvereinbarungen stärken die Partnerschaft zwischen der Regionalverwaltung und privaten Einrichtungen der sozialen Solidarität sowie anderen Einrichtungen und sichern das Bildungsangebot und die soziale Unterstützung für Familien in der Region.

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