Das Regionalsekretariat für Bildung, Wissenschaft und Technologie hat unbefristete Arbeitsverträge mit zwei neuen operativen Assistentinnen unterzeichnet.
Im Anschluss an das durch die Bekanntmachung Nr. 496/2025 vom 30. Dezember eröffnete Auswahlverfahren hat das Regionalsekretariat für Bildung, Wissenschaft und Technologie die Einstellung von zwei operativen Assistentinnen für seinen Personalbestand formalisiert.
Die eingestellten Fachkräfte, die ihre Tätigkeit am 1. Juni 2026 im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrags im öffentlichen Dienst mit Probezeit aufgenommen haben, sind:
Beide Mitarbeiterinnen befinden sich in der 1. Vergütungsstufe ihrer jeweiligen Kategorie, wie in der im JORAM veröffentlichten Bekanntmachung Nr. 256/2026 dargelegt.
Die Grund- und Sekundarschule von Calheta hat einer technischen Assistentin eine Vergütungszulage für den Umgang mit Bargeld zugewiesen.
Die neue Verordnung Nr. 249/2026 systematisiert das System der finanziellen Unterstützung für private Bildungseinrichtungen, hebt verstreute Rechtsvorschriften auf und passt die Kriterien an die aktuelle Realität an.
Die regionale Schulverwaltungsdirektion hat einen Schreibfehler im Namen einer operativen Assistentin in einer Einstellungsbekanntmachung korrigiert.