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Regionalregierung aktualisiert Regeln für die Unterstützung der landwirtschaftlichen Produktion

Das Regionalsekretariat für Landwirtschaft und Fischerei hat zwei grundlegende Verordnungen für den regionalen Agrarsektor aktualisiert und die Normen an den Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union angepasst:

  • Verordnung Nr. 200/2026: Nimmt die sechste Änderung der Verordnung Nr. 363/2015 vor, die sich auf Maßnahme 2 - Unterstützung für landwirtschaftliche Produktionsketten (Aktion 2.1. Zuckerrohrkette, Unteraktion 2.1.1. Verarbeitung) bezieht. Die Änderung legt den Beihilfewert auf 370 Euro pro Tonne Zuckerrohr mit einem Zuckergehalt von mindestens 15 Grad Brix fest.
  • Verordnung Nr. 201/2026: Nimmt die zweite Änderung der Verordnung Nr. 101/2019 vor, die sich auf die Basisunterstützung für Landwirte auf Madeira und die Unterstützung für den ökologischen Landbau auf der Insel Porto Santo bezieht. Das Dokument definiert neue Beihilfestufen: 400 Euro für Flächen zwischen 500 m2 und 5.000 m2 (1. Stufe) und 700 Euro für Flächen ab 5.000 m2 (2. Stufe).

Beide Verordnungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, mit Wirkung zum 1. Januar 2026.

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