Regionalregierung ändert Regeln für das Medienförderprogramm MEDIARAM
Die Verordnung Nr. 207/2026 führt Änderungen an der MEDIARAM-Regelung ein und passt Antragsfristen sowie finanzielle Unterstützungsgrenzen an.
Die Regionalregierung von Madeira hat durch die Verordnung Nr. 207/2026 die erste Änderung der Regelung des Regionalprogramms zur Unterstützung privater Medien (MEDIARAM) vorgenommen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Antragsverfahren und die Programmdurchführung im Einklang mit den Änderungen durch das Regionale Gesetzesdekret Nr. 18/2024/M zu aktualisieren.
Die wichtigsten Änderungen umfassen:
- Antragszeitraum: Die jährliche Frist für die Einreichung von Anträgen läuft nun vom 1. September bis zum 31. Dezember.
- Fördergrenze: Die jährliche Höchstgrenze der Unterstützung pro begünstigter Einrichtung wurde auf 463.680,00 Euro festgelegt.
- Flexibilität: Die Umverteilung von Mitteln zwischen Anreiztypen ist bis zu 25 % des Restwerts nach Validierung der förderfähigen Ausgaben zulässig.
Die neue Regelung gilt auch für Anträge, die vor der Veröffentlichung dieses Diploms eingereicht wurden und über die noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde.
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