Neue Verordnung legt Regeln für das Napfschnecken-Sammeln auf Madeira fest
Die Verordnung Nr. 187/2026 legt Fangbegrenzungen, Schonzeiten und ein neues digitales Lizenzsystem für das Sammeln von Napfschnecken in der Region fest.
Das Regionalsekretariat für Landwirtschaft und Fischerei hat die Verordnung Nr. 187/2026 veröffentlicht, die den neuen Rechtsrahmen für das Sammeln von Napfschnecken in der Autonomen Region Madeira festlegt. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit der Bestände von Patella aspera und Patella ordinaria zu sichern, nachdem wissenschaftliche Studien die Notwendigkeit einer Reduzierung des Entnahmeaufwands bestätigt haben.
Wichtigste Änderungen:
- Schonzeit: Das Sammeln ist zwischen dem 1. November und dem 31. Mai untersagt.
- Mindestgröße: Festgelegt auf 40 mm für beide Arten, mit einer Toleranz von 5 % für Exemplare bis zu 5 mm unter dem Grenzwert.
- Lizenzierung: Der Übergang zum digitalen Format ist über den elektronischen Meeresschalter (BMar) obligatorisch und ersetzt die physische Karte durch eine Lizenz mit QR-Code.
- Lizenzbegrenzungen: Die spezifische Lizenzierung (ohne Boot) ist auf 18 Jahreslizenzen begrenzt, verteilt auf die Zonen: Zone A (10), Zone B (5) und Zone C (3).
- Beschränkungen: Kommerzielles Sammeln ist an Wochenenden und Feiertagen verboten. Das Sammeln für den familiären Eigenbedarf bleibt bis zu einer Grenze von 2 kg pro Tag und Person erlaubt.
Diese Verordnung hebt die vorherige Verordnung Nr. 377/2024 auf und tritt am 30. April 2026 in Kraft.
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