Regierung korrigiert betroffene Stockwerke bei Mietvertragsaufhebung in Funchal
Eine Berichtigung ändert die Angabe der Stockwerke, die von der einvernehmlichen Aufhebung eines Mietvertrags aus dem Jahr 1977 in der Rua 5 de Outubro in Funchal betroffen sind. Statt des 1. und 2. Obergeschosses sind nun das 2. und 3. Obergeschoss genannt.
Die Regionalregierung hat eine Ungenauigkeit in der Resolution Nr. 935/2026 des Regionalregierungskabinetts berichtigt. Diese betrifft die einvernehmliche Aufhebung eines am 13. Juli 1977 geschlossenen Mietvertrags. Die Berichtigung wurde mit der Resolution Nr. 1000/2026 des Regionalregierungskabinetts genehmigt.
Die Korrektur betrifft die Stockwerke des städtischen Gebäudes in der Rua 5 de Outubro Nr. 19, in der Gemeinde Sé in Funchal, das mehrere Dienststellen der Regionalregierung beherbergen soll. Sowohl im Text der Resolution als auch in ihrer Zusammenfassung wird die Angabe des 1. und 2. Obergeschosses durch die des 2. und 3. Obergeschosses ersetzt.
Die Berichtigung ändert nichts an der Entscheidung, den Mietvertrag einvernehmlich aufzuheben; sie korrigiert lediglich die Angabe der betroffenen Stockwerke.
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