Regionalregierung veröffentlicht Liste der Immobilien des Privatvermögens
Die Regionaldirektion für Kulturerbe hat die genehmigte Liste der Immobilien veröffentlicht, die zum Privatvermögen der Autonomen Region Madeira gehören, und gibt Interessierten 30 Tage Zeit, Einwände vorzubringen.
Die Liste der Immobilien, die das Privatvermögen der Autonomen Region Madeira bilden, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Das Dokument, das von der Regionaldirektion für Kulturerbe erstellt wurde, wurde durch den Erlass des Regionalsekretärs für Finanzen vom 2. September 2026 genehmigt.
Diese Veröffentlichung erfolgt gemäß dem Regionalen Gesetzesdekret Nr. 7/2012/M, geändert und neu veröffentlicht durch das Regionale Gesetzesdekret Nr. 24/2017/M, das den Rechtsrahmen für das öffentliche Vermögen der Region regelt. Die Liste soll Transparenz und die korrekte Identifizierung des regionalen Immobilienvermögens gewährleisten, das nicht zum öffentlichen Vermögen gehört.
Interessierte haben nun eine Frist von 30 Tagen, gerechnet ab dem Veröffentlichungsdatum im JORAM (14. September 2026), um etwaige Einwände bezüglich der Aufnahme oder des Ausschlusses von Vermögenswerten in dieser Liste vorzubringen, wie in der geltenden Gesetzgebung vorgesehen.
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