Das Antragsregime für Investitionen in die Schaffung und Regeneration von Systemen, die Land- und Forstwirtschaft kombinieren, wurde veröffentlicht, mit einer Förderquote von 80%.
Die Verordnung Nr. 436/2026 wurde veröffentlicht, die das Anwendungsregime für die Maßnahme F.2.2 - Investition in die Schaffung und Regeneration von Agroforstsystemen festlegt, die in die Achse F der ländlichen Entwicklung Madeiras (PEPAC R.A. Madeira) integriert ist.
Ziel dieser Verordnung ist es, Landnutzungssysteme zu fördern, die forst- und landwirtschaftliche Nutzung kombinieren und so zur Minderung des Klimawandels, zur Ressourceneffizienz und zum Erhalt der biologischen Vielfalt und der Landschaften beitragen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einem Satz von 80% gewährt. Die förderfähigen Begünstigten sind dieselben wie bei der Aufforstungsmaßnahme: Inhaber oder Verwalter von Grundstücken (öffentlich oder privat) und Erzeugergemeinschaften.
Eine Mindestfläche von 0,5 zusammenhängenden Hektar ist erforderlich. Das Agroforstsystem muss eine Baumdichte zwischen 80 und 250 Bäumen pro Hektar aufweisen, um die Kontinuität der landwirtschaftlichen Nutzung zu gewährleisten.
Die förderfähigen Ausgaben sind umfassender und umfassen nicht nur die Anpflanzung von Baumbeständen und Schutzmaßnahmen, sondern auch den Bau von Wasserstellen, Kompostieranlagen, den Erwerb von Ackergeräten, die Anpflanzung von bienenfreundlicher Vegetation und die Begrünung der Flächen mit biodiversen Weiden.
Wie bei der vorherigen Verordnung werden die Anträge online eingereicht, und die maximalen Ausführungsfristen betragen 6 Monate für den Beginn und 24 Monate für den Abschluss.
Die Regionalregierung hat die Dienstkommissionen von zwei Spezialisten der Technischen Meereskommission und der DGRM um ein weiteres Jahr verlängert.
Zwei technische Assistenten der Regionaldirektion für Schulverwaltung haben ihre Laufbahnmobilität konsolidiert und sind in die Laufbahn der leitenden Techniker aufgestiegen.
Die Regionaldirektion für Schulverwaltung genehmigte die Festigung der berufsübergreifenden Mobilität von vier Betriebsassistenten und beförderte sie zu Funktionen als Technische Assistenten und Betriebsaufseher.