Das Antragsregime für nicht rückzahlbare Beihilfen für unproduktive Investitionen in der Landwirtschaft auf Madeira wurde veröffentlicht, einschließlich des Baus von Trockenmauern und Schutzsystemen gegen geschützte Arten.
Die Regionalregierung hat durch die Verordnung Nr. 381/2026 die Regeln für die Gewährung nicht rückzahlbarer Beihilfen im Rahmen der Intervention F.1.7 - Unproduktive Investitionen festgelegt, die in den GAP-Strategieplan (PEPAC) für die Autonome Region Madeira integriert ist.
Die Beihilfe, die 100 % der förderfähigen Investition abdeckt, ist für zwei spezifische Maßnahmen bestimmt:
Landwirte, Erzeugerorganisationen und Erzeugergemeinschaften, die eine Reihe von Förderkriterien erfüllen, können diese Beihilfe beantragen. Dazu gehört, dass der Betrieb im Flächenidentifizierungssystem (SIP) registriert ist und im Fall des Pflanzenschutzes Parzellen in Gebieten mit Aktivität geschützter Arten liegen.
Die Anträge müssen elektronisch über das PEPAC R.A. Madeira Portal (portalpepac.madeira.gov.pt) eingereicht werden, gemäß spezifischer Bekanntmachungen, die veröffentlicht werden. Jeder Begünstigte kann maximal zwei Anträge pro Maßnahme stellen.
Die Verordnung legt außerdem förderfähige Ausgaben, Höchstgrenzen für Kosten der Planung und Bauüberwachung, Ausführungsfristen (bis zu 24 Monate) und ein detailliertes System von Kürzungen und Ausschlüssen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch die Begünstigten fest.
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