Der Antrag auf Registrierung der 'Banane aus Madeira' als Geschützte Geografische Angabe (g.g.A.) wurde veröffentlicht, wodurch eine 30-tägige Einspruchsfrist eröffnet wird.
Das Verfahren zur Erlangung der europäischen Anerkennung der 'Banane aus Madeira' als Geschützte Geografische Angabe (g.g.A.) wurde offiziell eingeleitet. Der Antrag wurde von der Erzeugergruppe 'Banane aus Madeira' gestellt, die im Rahmen von ACOESTE - Associação da Costa Oeste gegründet wurde.
Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung Nr. 408/2026 beginnt eine nationale Einspruchsfrist von 30 Tagen, während der jede natürliche oder juristische Person mit berechtigtem Interesse einen begründeten Einspruch gegen die Registrierung einreichen kann.
Gemäß dem beigefügten Einzeldokument umfasst die Bezeichnung 'BANANE AUS MADEIRA' die Früchte der Sorten der Cavendish-Untergruppe, die auf der Insel Madeira produziert werden, sowie die verarbeiteten Produkte 'Getrocknete Banane' und 'Bananenchips'. Die Besonderheit des Produkts wird auf die subtropischen Klimabedingungen, vulkanische Böden, das Bewässerungssystem über traditionelle Wasserkanäle ('Levadas') und das traditionelle Know-how der madeirischen Erzeuger zurückgeführt.
Die dem Antrag beigefügten Dokumente, einschließlich des Spezifikationshefts, können bei der Regionaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (DRA) und der Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (DGADR) eingesehen werden.
Das Regionalsekretariat für Finanzen hat drei Wettbewerbsverfahren für mittlere Führungspositionen in der Regionaldirektion für Kulturerbe eröffnet.
Die Zivil-, Grundbuch- und Handelsregisterdienste von São Vicente werden ihre Einrichtung im örtlichen Stadtpark durch einen Mietvertrag formalisieren.
Die Regionalregierung hat ein Vertragsprogramm und einen finanziellen Beitrag von bis zu 55.000 Euro zur Unterstützung der Aktivitäten der ISOPlexis-Genbank an der Universität Madeira genehmigt.