Mitarbeiterin der DRA erhält Zulage für Bargeldhandhabung
Der technischen Assistentin Sandra Maria Teixeira de Vargem von der Regionaldirektion für Landwirtschaft, die im CAPA mit Geldmitteln umgeht, wurde die Zulage für Bargeldhandhabung gewährt.
Durch den Gemeinsamen Erlass Nr. 65/2026 wurde der Zuschlag für die Bargeldhandhabung der Mitarbeiterin Sandra Maria Teixeira de Vargem gewährt, einer technischen Assistentin im zentralisierten Personalmanagementsystem des Regionalsekretariats für Landwirtschaft und Fischerei, die der Regionaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (DRA) zugeordnet ist.
Die Zulage in Höhe von 86,29 € monatlich entschädigt für die mit dem Umgang oder der Verwahrung von Bargeld, Geldmitteln, Wertpapieren oder Dokumenten verbundenen Risiken. Die Mitarbeiterin ist im Landwirtschaftlichen Produkteversorgungszentrum Funchal (CAPA) tätig, insbesondere bei der Entgegennahme von Zahlungen für den Kältedienst und der Ausstellung von Zertifizierungsstempeln für Rohrzuckerhonig, Honigkuchen und Madeira-Honigkuchen, wofür sie für jährliche Beträge von über 50.000 € verantwortlich ist.
Während ihrer Abwesenheit und Verhinderung wird sie von der technischen Koordinatorin Marília Carla Nóbrega Gouveia vertreten, die während der Vertretungszeit ebenfalls die Zulage erhält. Der Erlass hebt den vorherigen Gemeinsamen Erlass Nr. 85/2016 auf, der die Zulage zwei anderen Mitarbeiterinnen gewährte, die diese Funktionen nicht mehr ausüben.
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