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Neue Organisationsstruktur für Regionales Bauingenieurlabor genehmigt

Die Regionalregierung hat die neue Organisationsstruktur für das Regionale Bauingenieurlabor genehmigt, die dessen Auftrag, Aufgaben und Führungsstruktur definiert.

Die Regionalregierung von Madeira hat die Regionale Durchführungsverordnung Nr. 15/2026/M genehmigt, die die Organisationsstruktur des Regionalen Bauingenieurlabors (LREC) festlegt. Dieser ausführende Dienst ist in das Regionalsekretariat für Ausrüstung und Infrastruktur integriert.

Der Auftrag des LREC ist die Durchführung, Koordinierung und Förderung von wissenschaftlicher Forschung, technologischer Entwicklung und bewährten Verfahren im Bauingenieurwesen. Seine Tätigkeit konzentriert sich auf die Untersuchung, Überwachung, Prüfung und Verhaltensanalyse von Strukturen, Infrastrukturen, Gebäuden, Dämmen, Erdarbeiten, Geotechnik, Hydraulik, Umwelt, Naturrisiken und Baumaterialien.

Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

  • Durchführung von Forschungs- und Innovationsstudien und -projekten.
  • Unterstützung öffentlicher und privater Stellen bei der Qualitätskontrolle von Projekten und Materialien.
  • Begleitung von Investitionen zur Sicherstellung der Qualität und Sicherheit von Bauwerken.
  • Förderung des Wissens über extreme Naturphänomene im Kontext des Klimawandels.
  • Erbringung von Dienstleistungen und technischen Stellungnahmen für öffentliche oder private Einrichtungen.

Das LREC wird von einem Direktor geleitet, einer Position, die einer obersten Führungsebene 1. Grades entspricht. Die interne Struktur des Labors, die noch durch eine eigene Verordnung definiert werden muss, folgt einem hierarchischen Modell mit zentralen und flexiblen organisatorischen Einheiten.

Der Anhang zur Verordnung legt die Besetzung von Führungspositionen fest: 1 Position der obersten Führungsebene 1. Grades (der Direktor) und 4 Positionen der mittleren Führungsebene 1. Grades.

Die Verordnung hebt die bisherige Regionale Durchführungsverordnung Nr. 17/2016/M, geändert und neu veröffentlicht durch die Regionale Durchführungsverordnung Nr. 11/2018/M, auf und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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