Eine gemeinsame Anordnung der Regionalsekretariate für Finanzen sowie Landwirtschaft und Fischerei erteilt neun Beschäftigten eine generelle Erlaubnis, Dienstwagen für dienstliche Fahrten zu führen.
Die Regionalregierung von Madeira hat neun Mitarbeiter des Büros des Regionalsekretärs für Landwirtschaft und Fischerei autorisiert, offizielle Fahrzeuge im Dienst zu führen. Die Maßnahme, veröffentlicht durch die Gemeinsame Anordnung Nr. 61/2026, zielt darauf ab, eine schnellere und effektivere operative Reaktion sicherzustellen, angesichts der Notwendigkeit häufiger Fahrten in der gesamten Region.
Die Anordnung begründet die Entscheidung mit der Notwendigkeit, Ressourcen zu rationalisieren und die Belastung der öffentlichen Kasse zu reduzieren. Die Abteilung für Ausbildung und Forschung sowie der Fachtechniker für Medienkommunikation müssen häufig reisen, um Schulungsmaßnahmen zu organisieren, Projekte zu begleiten, die Landwirtschaftsschule Madeira in São Vicente zu verwalten und die Verbreitung der Aktivitäten des Regionalsekretariats sicherzustellen.
Da das Büro nicht über genügend Fahrer für all diese Fahrten verfügt, wurde die Genehmigung den folgenden Beschäftigten erteilt, die Inhaber eines Führerscheins der Klasse B sind:
Die Genehmigung gilt ausschließlich für Fahrten im öffentlichen Dienst und erlischt, wenn die Beschäftigten ihre derzeitigen Aufgaben beenden. Die Anordnung trat am 18. Juli 2026 in Kraft.
Der Regionalregierungsrat genehmigte den Bericht und die Rechnungslegung der Autonomen Region Madeira für 2025 und leitete die Dokumente zur Prüfung an die Gesetzgebende Versammlung und den Rechnungshof weiter.
Eine öffentliche Ausschreibung im Wert von 10,32 Millionen Euro für die Beschaffung von Dienstleistungen zur Verwaltung elektronischer Zahlungen für das Portal Simplifica und andere Systeme der Regionalregierung wurde genehmigt.
Das Regionalsekretariat für Ausrüstung und Infrastruktur hat die Dienstkommissionen für drei mittlere Führungspositionen, einschließlich im Regionalen Bauingenieurlabor, erneuert.