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Regierung autorisiert neun Mitarbeiter zum Führen offizieller Fahrzeuge der Landwirtschaft

Eine gemeinsame Anordnung der Regionalsekretariate für Finanzen sowie Landwirtschaft und Fischerei erteilt neun Beschäftigten eine generelle Erlaubnis, Dienstwagen für dienstliche Fahrten zu führen.

Die Regionalregierung von Madeira hat neun Mitarbeiter des Büros des Regionalsekretärs für Landwirtschaft und Fischerei autorisiert, offizielle Fahrzeuge im Dienst zu führen. Die Maßnahme, veröffentlicht durch die Gemeinsame Anordnung Nr. 61/2026, zielt darauf ab, eine schnellere und effektivere operative Reaktion sicherzustellen, angesichts der Notwendigkeit häufiger Fahrten in der gesamten Region.

Die Anordnung begründet die Entscheidung mit der Notwendigkeit, Ressourcen zu rationalisieren und die Belastung der öffentlichen Kasse zu reduzieren. Die Abteilung für Ausbildung und Forschung sowie der Fachtechniker für Medienkommunikation müssen häufig reisen, um Schulungsmaßnahmen zu organisieren, Projekte zu begleiten, die Landwirtschaftsschule Madeira in São Vicente zu verwalten und die Verbreitung der Aktivitäten des Regionalsekretariats sicherzustellen.

Da das Büro nicht über genügend Fahrer für all diese Fahrten verfügt, wurde die Genehmigung den folgenden Beschäftigten erteilt, die Inhaber eines Führerscheins der Klasse B sind:

  • José Bernardino de Barros Pinto - Höherer Techniker
  • Juan Eduardo Andrade Andrade - Höherer Techniker, der Aufgaben als Fachtechniker ausübt
  • Laura Patrícia Gonçalves Ornelas - Höherer Techniker
  • Maria do Carmo Freitas de Gouveia - Höherer Techniker
  • Marlene Castro Cafofo - Höherer Techniker
  • Natércia Cecília Lira Baptista - Höherer Techniker
  • Nélio João Nunes de Olim - Technischer Assistent
  • Otília da Silva Azevedo Gouveia - Höherer Techniker, der leitende Aufgaben ausübt
  • Tânia Paula Sousa Araújo - Technischer Assistent

Die Genehmigung gilt ausschließlich für Fahrten im öffentlichen Dienst und erlischt, wenn die Beschäftigten ihre derzeitigen Aufgaben beenden. Die Anordnung trat am 18. Juli 2026 in Kraft.

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