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Arbeit und Beschäftigung1 Min. Lesezeit

Regierung gewährt zwei Koordinatoren des Mobilitätsinstituts Gehaltserhöhung

Die Koordinatoren der Kundenunterstützungsstelle und der Stelle für Vollstreckungsverfahren und Modernisierung von Bußgeldern erhalten eine Erhöhung ihres Grundgehalts um 10%.

Die Regionalregierung hat eine Gehaltserhöhung für zwei Koordinationsstellen am Institut für Mobilität und Verkehr (IMT, IP-RAM) genehmigt. Die Erhöhung des Grundgehalts um 10% wurde durch einen gemeinsamen Erlass der regionalen Sekretariate für Finanzen sowie für Ausrüstung und Infrastruktur gewährt.

Die Leistung gilt speziell für folgende Positionen:

  • Koordinator der Kundenunterstützungsstelle, die der Handels- und Kommunikationsabteilung untersteht.
  • Koordinator der Stelle für Vollstreckungsverfahren und Modernisierung von Bußgeldern, die der Direktion für Prävention, Verkehrssicherheit und Bußgeldverfahren untersteht.

Die Maßnahme ist in der Verordnung Nr. 229/2025 vom 29. April vorgesehen, die die Funktionsweise des IMT regelt. Die Erhöhung wird in 12 monatlichen Raten ausgezahlt und trat am Tag der Veröffentlichung des Gemeinsamen Erlasses Nr. 67/2026 in Kraft.

Die Entscheidung basiert auf dem anspruchsvollen Charakter der Koordinationsfunktionen dieser organisatorischen Untereinheiten, die Mitarbeiter mit Kompetenz, mindestens dreijähriger Berufserfahrung und angemessener Ausbildung in diesem Bereich erfordern.

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