Krankenschwester des SESARAM erhält Stipendiaten-Äquivalent für Masterstudium
Maria Cristina Gouveia Gonçalves Neto, eine Krankenschwester des SESARAM, wurde einem Stipendiaten gleichgestellt, um einen Masterstudiengang in Rehabilitationspflege bis März 2027 zu absolvieren.
Der Regionalsekretär für Gesundheit und Zivilschutz hat einem Mitarbeiter des Gesundheitsdienstes der Autonomen Region Madeira (SESARAM, EPERAM) die Gleichstellung mit einem Stipendiaten gewährt. Diese Maßnahme ermöglicht es der Fachkraft, einen Masterstudiengang mit teilweiser Befreiung von den Arbeitspflichten zu besuchen, wobei das Recht auf Vergütung innerhalb bestimmter Grenzen erhalten bleibt.
Die Begünstigte ist Maria Cristina Gouveia Gonçalves Neto, die in die Speziallaufbahn für Pflegepersonal integriert ist und einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat. Sie besucht derzeit den Masterstudiengang in Rehabilitationspflege am Polytechnischen Institut Bragança, der am 15. September 2025 begann und am 31. März 2027 endet.
Gemäß Erlass Nr. 329/2026 wird die Gleichstellung unter der Modalität der vorübergehenden Teilbefreiung gewährt, und zwar vom Datum der Veröffentlichung des Erlasses bis zum 31. März 2027. Während dieses Zeitraums behält die Krankenschwester das Recht auf Vergütung, sofern die Abwesenheiten 30 Tage pro Jahr nicht überschreiten. Für zusätzliche, kursbezogene Abwesenheiten besteht kein Anspruch auf Vergütung, aber die Dienstzeit wird für alle rechtlichen Zwecke angerechnet.
Der Erlass legt auch Verpflichtungen für die Begünstigte fest, darunter die Bereitstellung von Informationen über den Fortschritt des Kurses und den erfolgreichen Abschluss innerhalb der festgelegten Frist. Nach Abschluss ist die Arbeitnehmerin verpflichtet, ihre Tätigkeit beim SESARAM unverzüglich wieder aufzunehmen und das berufliche Band mit der Einrichtung für einen Zeitraum aufrechtzuerhalten, der der doppelten Dauer der Befreiung mit Vergütung entspricht. Bei Nichtbestehen oder Abbruch des Kurses müssen die erhaltenen Mittel zurückerstattet werden.
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