SESARAM delegiert Befugnisse für die Erstattung des Mobilitätszuschusses
Drei Verantwortliche des Finanzmanagementzentrums von SESARAM sind nun berechtigt, Erstattungsanträge für den sozialen Mobilitätszuschuss einzureichen.
Der Verwaltungsrat des Gesundheitsdienstes der Autonomen Region Madeira (SESARAM, EPERAM) hat die Beratung Nr. 7/2026 genehmigt, die drei Mitgliedern des Finanzmanagementzentrums Befugnisse für die Verwaltung der Erstattungen des sozialen Mobilitätszuschusses überträgt.
Die Maßnahme ermöglicht es den folgenden Verantwortlichen, individuell Erstattungsanträge im Namen von Passagieren einzureichen, die im Dienst oder im Auftrag von SESARAM reisen:
- Dr. Tarcísio Nataniel Fernandes Correia (Koordinator des Finanzmanagementzentrums)
- Dr. Maria Marlene Abreu da Corte (Koordinatorin der Einheit für Finanzkontrolle und -management)
- Frau Cátia Dinarta Silva Sousa (Technische Koordinatorin desselben Zentrums)
Diese Entscheidung, die sofort in Kraft tritt, zielt darauf ab, die Einhaltung der neuen Regeln gemäß Gesetzesdekret Nr. 37-A/2025 und Verordnung Nr. 12-A/2026/1 zu beschleunigen und ratifiziert alle seit dem 1. Dezember 2025 durchgeführten Handlungen.
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