Die Gesetzgebende Versammlung hat EEM die Konzession für die Wassernutzung erteilt und sie als Betreiberin des Wasserkraftwerks Calheta anerkannt, das als Mehrzweckanlage eingestuft ist.
Die Gesetzgebende Versammlung der Autonomen Region Madeira hat das Regionalgesetzliche Dekret Nr. 16/2026/M vom 4. August genehmigt, das den rechtlichen Rahmen für den Betrieb des Wasserkraftwerks Calheta festlegt. Diese Rechtsvorschrift hat zwei Hauptziele: EEM - Empresa de Electricidade da Madeira, S. A. die Konzession für die private Nutzung der mit dem Kraftwerk verbundenen Wasserressourcen zu erteilen und sie als Betreiberin dieses Projekts anzuerkennen, das als Mehrzweckanlage eingestuft ist.
Das Wasserkraftwerk Calheta ist eine grundlegende Säule für die Diversifizierung und Sicherheit des regionalen Stromsystems. Es umfasst die Kraftwerke Calheta I, Calheta II (oder Inverno), Calheta III (Dr. Rui Rebelo) und das Kleinwasserkraftwerk Lombo Brasil sowie ein ausgedehntes Netz von Levadas (Wasserkanälen), Tunneln und Dämmen.
Das Dekret legt fest, dass die Konzession für die Entnahme von Oberflächenwasser und den Bau von Infrastruktur in einem Vertrag zwischen EEM und den Mitgliedern der Regionalregierung mit Zuständigkeiten in den Bereichen Umwelt und Wasserbau formalisiert wird. Parallel dazu wird die Verwaltung der wasserbaulichen Infrastruktur (wie Dämme, Levadas und Wasserschlösser), die sich stromaufwärts der Wasserabgabepunkte für andere Nutzer befindet, von EEM ausgeübt, die strenge Verpflichtungen in Bezug auf Sicherheit, Erhaltung und Umweltüberwachung übernimmt.
Die Hauptnutzer der verwalteten Infrastruktur sind EEM selbst für die Energieerzeugung und ARM - Águas e Resíduos da Madeira, S. A. für die öffentliche Versorgung und Bewässerung. Die Verwaltung hat eine anfängliche Laufzeit von 50 Jahren, die verlängert werden kann.
Der Regionalregierungsrat genehmigte die Auszahlung von Geldpreisen an einzelne und kollektive Teilnehmer der 68. Ausgabe der Landwirtschaftsmesse Porto Moniz, die 2025 stattfand.
Gemeinsame Anordnung Nr. 66/2026 genehmigt die maximalen Verkaufspreise für Benzin und Diesel ab dem 3. August.
Die Verordnung zur Vergabe finanzieller Unterstützung für den Fischerei- und Aquakultursektor wurde genehmigt und legt Anreizsysteme für Maßnahmen von gemeinsamem Interesse der Fischergemeinden fest.