SESARAM stärkt Kapazität für Schnelltests durch neue Investition in Reagenzien
Die Regionalregierung hat die Umverteilung der Haushaltsbelastungen für den Erwerb von Reagenzien und Ausrüstung für den klinisch-pathologischen Dienst des SESARAM genehmigt.
Durch die Verordnung Nr. 211/2026 hat das Regionalsekretariat für Gesundheit und Zivilschutz die Änderung und Umverteilung der Haushaltsbelastungen für den Erwerb von Laborreagenzien für Schnelltests genehmigt. Der Vertrag umfasst die Bereitstellung von Ausrüstung im Rahmen eines Leihvertrags für den klinisch-pathologischen Dienst des SESARAM, EPERAM.
Die Investition mit einem globalen Grundpreis von 277.463,37 € (zzgl. MwSt. von 23 %) hat eine Laufzeit von einem Jahr und ist bis zu einer Höchstgrenze von vier Jahren verlängerbar. Die von der Regionalregierung festgelegte Staffelung der Haushaltsbelastungen sieht wie folgt aus:
- Haushaltsjahr 2026: 53.972,33 €
- Haushaltsjahr 2027: 92.487,79 €
- Haushaltsjahr 2028: 92.487,79 €
- Haushaltsjahr 2029: 38.515,46 €
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